Menschenrechte

In Geschäftsstandards integriert

Die Wahrung der Menschenrechte ist Teil unseres Wertekanons und gehört zum Selbstverständnis der Deutschen Bank. So bekennen wir uns in unseren Richtlinien zur Nachhaltigkeit zu internationalen Standards, die – explizit wie implizit – die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Richtlinien wie die Weltbank-Standards, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die International Labour Standards und die Prinzipien des UN Global Compact sind konzernweit gültig.

Unser Code of Conduct verpflichtet uns und alle unsere Mitarbeiter weltweit zur Einhaltung der Chancengleichheit und somit gegen Diskriminierung aufgrund des Alters, von Behinderungen, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung sowie Identität, Staatsangehörigkeit, Religion, Zivilstand oder sonstiger Merkmale einzutreten.

Wir engagieren uns aktiv in Netzwerken wie dem Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) und begleiten Workshops zum Themenkreis Wirtschaft und Menschenrechte.

Wir berücksichtigen Menschenrechtsaspekte in unserer Geschäftstätigkeit. So adressieren unsere Kreditrichtlinien ausdrücklich Gefahren des Menschenhandels und weisen im Umweltbereich den Interessen der lokalen Bevölkerung die höchste Priorität zu.

Unser Verhaltenskodex für Lieferanten fordert Chancengleichheit, Verhandlungsfreiheit und das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.

2010 werden wir ein Menschenrechtsprogramm auflegen, in dem es vor allem um Bewusstseinsbildung geht. Konzernweit und divisionsübergreifend sollen damit möglichst viele Mitarbeiter als Multipikatoren gewonnen werden.

CEO-Statement

Dr. Josef Ackermann bekräftigte unser Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte mit seiner Unterschrift unter die Erklärung internationaler Unternehmensführer anlässlich des 60. Jahrestages der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“.


Letzte Änderung: 20.5.2010
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