Unser Code of Conduct verpflichtet uns und alle unsere Mitarbeiter weltweit zur Einhaltung der Chancengleichheit und somit gegen Diskriminierung aufgrund des Alters, von Behinderungen, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung sowie Identität, Staatsangehörigkeit, Religion, Zivilstand oder sonstiger Merkmale einzutreten.
Wir engagieren uns aktiv in Netzwerken wie dem Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) und begleiten Workshops zum Themenkreis Wirtschaft und Menschenrechte.
Wir berücksichtigen Menschenrechtsaspekte in unserer Geschäftstätigkeit. So adressieren unsere Kreditrichtlinien ausdrücklich Gefahren des Menschenhandels und weisen im Umweltbereich den Interessen der lokalen Bevölkerung die höchste Priorität zu.
Unser Verhaltenskodex für Lieferanten fordert Chancengleichheit, Verhandlungsfreiheit und das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.
2010 werden wir ein Menschenrechtsprogramm auflegen, in dem es vor allem um Bewusstseinsbildung geht. Konzernweit und divisionsübergreifend sollen damit möglichst viele Mitarbeiter als Multipikatoren gewonnen werden.

Dr. Josef Ackermann bekräftigte unser Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte mit seiner Unterschrift unter die Erklärung internationaler Unternehmensführer anlässlich des 60. Jahrestages der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“.